PRAXISWISSEN

So verhindern Sie personenbedingte Kündigungen

Fallen Kollegen länger aus, sollten Sie als Betriebsrat sich dafür einsetzen, dass diese bei der Rückkehr in den Betrieb optimal versorgt werden. Mit den richtigen Wiedereingliederungsmaßnahmen ermöglichen Sie diesen Kollegen, sich langsam wieder in die Arbeit einzufinden und die notwendige Genesung weiter voranzutreiben. Ihr Arbeitgeber kann so zumindest einer möglichen Verschlimmerung durch die Tätigkeit vorbeugen. Als Betriebsrat können Sie auf diese Weise im Rahmen des Ihnen Möglichen einer personenbedingten Kündigung vorbeugen.

Friederike Becker-Lerchner

02.06.2025 · 2 Min Lesezeit

BEM effizient nutzen

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) könnte man als eine Art innerbetriebliches Gesundheitssystem bezeichnen:

Stellt Ihr Arbeitgeber fest, dass ein Mitarbeiter immer wieder oder über längere Zeit hinweg krank ist, soll mit innerbetrieblichen Mitteln versucht werden, die Gesundheit bzw. die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Somit steht das BEM quasi zwischen Prävention und Nachsorge.

BEM ist Arbeitgeberpflicht

§ 167 Abs. 2 SGB IX regelt die Pflicht Ihres Arbeitgebers zur Durchführung des BEM. Er muss also – ob er will oder nicht. Das ist gut. Denn Gesunderhaltung heißt Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Sicherung des Arbeitsplatzes.

Liegen also wiederholt krankheitsbedingte Fehlzeiten eines Arbeitnehmers vor, ist der Arbeitgeber – im Unterschied zum Hamburger Modell – zur Durchführung eines BEM verpflichtet.

Zudem ist der Mitarbeiter beim BEM nicht weiterhin arbeitsunfähig krankgeschrieben, sondern an sich arbeitsfähig. Er muss also regulär bezahlt werden.

Die Ziele des BEM

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem BEM 3 Ziele:

  1. Prävention,
  2. Rehabilitation sowie
  3. Integration.

Weiteres Argument pro BEM

Unabhängig davon sollte Ihr Arbeitgeber das BEM schon deswegen durchführen, weil eine eventuelle Kündigung sonst unwirksam sein kann. Auch wenn es im ersten Augenblick kontraproduktiv erscheint:

Sagen Sie ihm dies, das überzeugt ihn sicher mehr als andere Argumente. Ist der Arbeitnehmer wieder einsatzfähig, ist die Kündigung sowieso passé.

Warum gibt es das BEM?

Ziel und Zweck des BEM ist es, umgehend zu klären, wie sich die Arbeitsunfähigkeit überwinden lässt und somit Fehlzeiten verringert werden können.

Ferner, mit welchen Hilfen und Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt, der Arbeitsplatz erhalten werden kann und die Fähigkeiten des Arbeitnehmers weiter genutzt sowie eine erhöhte Einsatzfähigkeit und Produktivität sichergestellt werden können.

Mein Tipp: Vereinbarung schafft Sicherheit

Schließen Sie eine Betriebsvereinbarung zum Thema. In diese können Sie den Zweck des BEM integrieren und die Modalitäten für eine Umsetzung festschreiben!

BEM, Integrationsvereinbarung und Präventionsverfahren

Verwechseln Sie das BEM nicht mit der Integrationsvereinbarung und dem Präventionsverfahren: Das BEM ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Ebenfalls im SGB IX finden sich 2 weitere Präventionsverfahren:

  • die Integrationsvereinbarung in § 166 SGB IX und
  • das Präventionsverfahren in § 167 Abs. 1 SGB IX.

Dies sind die Zielrichtungen der Verfahren

Die Integrationsvereinbarung schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Schwerbehindertenvertretung. Darin regeln Sie die Eingliederung schwerbehinderter Menschen, insbesondere im Rahmen der Arbeitsplatzgestaltung und Personalplanung. Anders als beim BEM geht es in erster Linie um die Eingliederung schwerbehinderter Menschen, und nicht um die Gesunderhaltung der Mitarbeiter.

Das Präventionsverfahren bezieht sich ebenfalls auf Ihre schwerbehinderten Kollegen. Damit soll vermieden werden, dass das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Gründe endet. Die Arbeitsunfähigkeit steht also nicht unbedingt im Vordergrund.

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

0
0

443
0
244
Ich publiziere seit über 20 Jahren im Bereich Arbeitsrecht. Seit 2005 unterstütze ich Betriebsräte in ganz Deutschland Monat für Monat bei ihren fachlichen Herausforderungen. Darüber hinaus bin ich als Rechtsanwältin, […]

Ausgaben

Ausgaben

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis