Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, mit Ihnen als Betriebsrat zu verhandeln
Ihr Arbeitgeber muss mit Ihnen als Betriebsrat vor der Durchführung einer geplanten Betriebsänderung einen Interessenausgleich verhandeln. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung zur Durchführung der geplanten Betriebsänderung. In der Vereinbarung werden vor allem Regelungen dazu getroffen, ob Ihr Arbeitgeber eine geplante Betriebsänderung überhaupt durchführt. Zudem geht es regelmäßig darum, festzulegen, wann und wie die von ihm geplante Betriebsänderung durchgeführt wird. Im Gesetz heißt es: Der Arbeitgeber muss versuchen, einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu schließen. Damit ist gemeint, dass Ihr Arbeitgeber sich in den Verhandlungen mit Ihnen ernsthaft bemühen muss, eine Einigung herbeizuführen. Scheitern die Verhandlungen über einen Interessenausgleich, entscheidet die Einigungsstelle – allerdings nicht verbindlich. Denn eine zwingende Entscheidung trifft sie nur in Bezug auf den Sozialplan.
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