PRAXISWISSEN

So unterstützen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen richtig

Leider bleiben Kündigungen in wirtschaftlich schwierigen Situationen oft nicht aus, auch nicht bei einem gut verhandelten, arbeitnehmerfreundlichen Interessenausgleich und Sozialplan. Als Betriebsrat haben Sie bei Kündigungen umfangreiche Anhörungsrechte, die Sie auf jeden Fall nutzen sollten, um Ihre Kollegen möglichst frühzeitig zu unterstützen.

Friederike Becker-Lerchner

14.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Fehlerhafte Anhörung kann Unwirksamkeit der Kündigung nach sich ziehen

Die Anhörung nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vor einer Kündigung ist Ihr wichtigstes Beteiligungsrecht. Für den betroffenen Kollegen bzw. die betroffene Kollegin geht es um alles. Beachten Sie deshalb: Eine fehlerhafte Anhörung kann zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin muss Ihre Anhörung vornehmen, bevor er/sie die Kündigung ausspricht.

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