SCHWERPUNKTTHEMA

So unterstützen Sie Ihre Kollegen richtig, wenn Ihr Arbeitgeber ein Teilzeitgesuch ablehnt

Immer mehr Beschäftigte wünschen sich, ihre Arbeitszeit zu verringern. Das hat ganz unterschiedliche Gründe. Bei einigen Arbeitnehmern hat die Arbeit im Laufe der Jahre einen anderen Stellenwert erreicht. Andere benötigen mehr Zeit und Flexibilität, ihre Kinder zu betreuen. Wieder andere Arbeitnehmer haben pflegebedürftige Eltern, deren Betreuung mehr und mehr Zeit einnimmt. Allerdings gibt es Arbeitgeber, die solchen Kollegen Schwierigkeiten bereiten. Dabei ist gesetzlich klar geregelt, wann ein Anspruch besteht und wann Ihr Arbeitgeber ein Gesuch ablehnen kann.

Friederike Becker-Lerchner

31.03.2025 · 4 Min Lesezeit

Wenn Ihr Arbeitgeber ein Teilzeitgesuch ablehnt

Ist Ihr Arbeitgeber mit der Arbeitszeitverringerung nicht einverstanden, muss er Ihrem Kollegen dies spätestens einen Monat vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeitszeitreduzierung schriftlich mitteilen. Versäumt Ihr Arbeitgeber diese Frist, gilt die beantragte Verringerung entsprechend den Vorstellungen Ihres Kollegen als fest vereinbart (§ 8 Abs. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)).

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