AMTSFÜHRUNG

So unterstützen Sie den*die Arbeitgeber*in bei der Personalauswahl

Wahrscheinlich ist es auch bei Ihnen schon passiert: Der*Die Arbeitgebende stellt eine*n Mitarbeiter*in ein, der oder die einfach nicht ins Team passt. Sei es, dass der oder die Kolleg*in eine schlechte Arbeitsleistung oder ein schwieriges Sozialverhalten zeigt. Was können Sie als MAV hier tun?

Norbert Lypiak

22.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Bringen Sie sich aktiv in das Bewerbungsverfahren ein

Sehen Sie sich in der beratenden Rolle gegenüber dem*der Arbeitgebenden. Stellen Sie Ihre Kompetenz und Erfahrung als MAV zur Verfügung.

Mein Tipp: Nichts geht über eine gute Vorbereitung

Nehmen Sie sich Zeit, alle Bewerbungen zu sichten. Machen Sie sich Notizen zu wichtigen Punkten oder anderen Dingen, die Ihnen auffallen. Wenn es möglich ist, tauschen Sie sich im Gremium aus und sammeln die unterschiedlichen Eindrücke.

Worauf sollten Sie achten?

  • Transparenz im Verfahren: Das Verfahren einer Bewerbung sollte schon im Vorfeld geregelt werden, am besten durch eine Dienstvereinbarung. Auch Verfahrensanweisungen und Ablaufdiagramme in Qualitätsmanagementsystemen können da sehr hilfreich sein.
  • Nachvollziehbarkeit der Auswahl: Fragen Sie den*die Arbeitgeber*in nach einer Checkliste bezüglich der Auswahl von Bewerber*innen. Daraus sollte unter anderem hervorgehen, welche Faktoren bei einer Bewerbung für ihn*sie ausschlaggebend sind und welche zur Nichtbeachtung des Kandidaten bzw. der Kandidatin führen.
  • Vergleichbarkeit der Qualifikation: Welche Qualifikationen sind gefragt? Was genau stand in der Ausschreibung und was kann ggf. zusätzlich anerkannt werden? Fragen Sie den*die Arbeitgeber*in schon im Vorfeld, wie groß das Spektrum sein soll.
  • Berücksichtigung von Schwerbehinderung: Achten Sie darauf, dass die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden in das Verfahren einbezogen ist, wenn sich Menschen mit einer Schwerbehinderung bewerben. Achten Sie auf die Einhaltung einer Inklusionsvereinbarung, falls es bei Ihnen eine solche gibt.
  • Mögliche interne Vereinbarungen: Hier kann es Vereinbarungen des*der Arbeitgebenden mit der MAV geben, beispielsweise die Anerkennung von beruflichen Vorerfahrungen.
  • Einhaltung des Betriebsfriedens: Achten Sie darauf, dass z. B. bei internen Bewerbungen eine Teamsituation nicht durch eine „schwierige“ Person verschlechtert wird. Vermeiden Sie, dass schon bestehende Konflikte weitergetragen anstatt gelöst werden.

Wichtig: Sie müssen ALLE Bewerbungen sehen

Achten Sie darauf, dass Ihr*e Arbeitgeber*in Ihnen tatsächlich alle eingegangenen Bewerbungen zur Verfügung stellt. So vermeiden Sie, dass etwas unter den Tisch fällt. Erst wenn Sie alle Bewerbungen verglichen haben, können Sie Ihre Einschätzung abgeben.

Bereiten Sie sich auf die fachlichen Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle vor. Wenn Sie wissen, welche Qualifikation und Erfahrung wichtig sind, um die Stelle zu besetzen, können Sie Entscheidungen des*der Arbeitgebenden nachvollziehen oder diese hinterfragen. Sollte der*die Arbeitgebende eine Liste mit Fragen als Grundlage für das Bewerbungsgespräch benutzen, bitten Sie ihn*sie, diese auch Ihnen zur Verfügung zu stellen. Im besten Fall ist es möglich, sich vor den Gesprächen einmal gemeinsam über die anstehenden Fragen bzw. Themenbereiche auszutauschen.

Vermitteln Sie dem*der Arbeitgebenden, dass es ein gemeinsames Interesse an der Beschäftigung von qualifiziertem, geeignetem Personal gibt. Manchmal passt trotz der geeigneten Qualifikation die Persönlichkeit nicht in das bestehende Team. Hier müssen Sie den*die Arbeitgeber*in auf mögliche Schwierigkeiten hinweisen.

Das Gleichgewicht zwischen persönlicher und fachlicher Qualifikation ist ausschlaggebend für eine gute Zusammenarbeit. Dies sollte auch dem*der Arbeitgebenden wichtig sein. Weisen Sie ihn*sie im Bewerbungsgespräch ruhig eindringlich darauf hin. Nutzen Sie alle Möglichkeiten, sich gestalterisch in den Prozess der Personalgewinnung einzubringen.

Fazit: Treten Sie in Bewerbungsgesprächen selbstbewusst und kompetent auf

Machen Sie Ihrem*Ihrer Arbeitgebenden deutlich, dass Ihre Meinung relevant ist und auch Aspekte umfasst, die er*sie nicht auf dem Schirm hat. Gerade aus der Vielzahl von Eindrücken entsteht ein genaues Bild einer*eines Bewerbenden.

Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht. Versuchen Sie dennoch, mit dem*der Arbeitgebenden unter Einbeziehung aller Aspekte die richtige Entscheidung zu treffen.

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Seit 21 Jahren bin ich Mitarbeitervertreter, seit ca. 10 Jahren für die MAV freigestellt. Dabei habe ich verschiedenste Veränderungen z. B. im Tarif BAT-KF begleitet. Gerne stehe ich Ihnen mit […]