Für Sie als Schwerbehindertenvertretung bedeutet dieser Termin: Orientierung geben, Ruhe ausstrahlen und im richtigen Moment die entscheidenden Punkte setzen. Denn in kaum einem anderen Verfahrensabschnitt lässt sich so viel Einfluss nehmen wie hier. Wer vorbereitet ist, die Abläufe kennt und die Interessen des Beschäftigten klar im Blick behält, kann in der Güteverhandlung die Grundlage für ein faires und überzeugendes Ergebnis schaffen.
Wie die Güteverhandlung abläuft
Die Güteverhandlung findet meist wenige Wochen nach der Klageerhebung statt. Der Gütetermin ist kurz – oft nicht länger als 10–20 Minuten. Der die Vorsitzende Richter stellt die Rechtslage dar, fragt nach Lösungsmöglichkeiten und prüft, ob sich beide Seiten auf einen Vergleich verständigen können. Es wird selten tief in die Akte eingestiegen; entscheidend ist der erste Eindruck. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung heißt das: Zeigen Sie klar auf, welche Punkte wichtig sind, und stabilisieren Sie den Beschäftigten gleichzeitig emotional. Wenn Sie hier sicher auftreten, strahlen Sie Glaubwürdigkeit aus und schaffen Vertrauen.