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So stellen Sie den Datenschutz im Personalratsgremium sicher

Auch Sie als Personalrat sind zum Datenschutz verpflichtet. In Ihrem Personalratsbüro können Sie den Datenschutz über die folgenden Tipps sicherstellen:

Maria Markatou

09.05.2025 · 1 Min Lesezeit

  • Tipp 1: Machen Sie abends und immer, wenn Sie den Raum verlassen, „reinen Tisch“. Das heißt: Schließen Sie vertrauliche Unterlagen oder Unterlagen mit sensiblen personenbezogenen Daten sicher weg.
  • Tipp 2: Nutzen Sie den Schredder oder die Datenschutztonne lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Unterlagen, die Sie nicht mehr brauchen, vernichten Sie.
  • Tipp 3: Sperren Sie Ihren Bildschirm, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen. Denken Sie daran, dass Unbefugte mit Ihrem Passwort und unter Ihrem Benutzernamen eventuell großen Schaden anrichten können.
  • Tipp 4: Nutzen Sie für vertrauliche Gespräche vertrauliche Orte. Falls Sie Besuch empfangen oder mit Kollegen oder Mitarbeitern etwas vertraulich besprechen möchten, suchen Sie sich einen geschützten Bereich.
  • Tipp 5: Berücksichtigen Sie den Datenschutz auch beim Telefonieren. Sie haben etwas Vertrauliches zu besprechen? Suchen Sie sich einen ruhigen Bereich, gehen Sie allein in einen Raum und schließen Sie die Tür hinter sich. Wir haben uns angewöhnt, überall private oder dienstliche Dinge zu besprechen, in der Bahn, im Bus – tun Sie das nicht!
  • Tipp 6: Verwahren Sie Schlüssel sicher. Lassen Sie Ihren Schlüssel nicht offen herumliegen, sondern verwahren Sie ihn gesichert in einem verschlossenen Schlüsselkasten, Ihrer Hosentasche o. Ä.
  • Tipp 7: Speichern Sie keine Daten auf der lokalen Festplatte. Die Daten auf lokalen Festplatten (also auf C:, D: etc.) werden nicht gesichert. Das bedeutet: Geht die Festplatte Ihres Rechners kaputt, sind diese Daten weg. Außerdem: Wenn sich ein anderer Benutzer an Ihrem Rechner anmeldet, kann er womöglich diese Dateien auch lesen. Deshalb: Speichern Sie am besten grundsätzlich keine Daten auf lokalen Festplatten!
  • Tipp 8: Achten Sie auf Ihre USB-Sticks und andere Datenträger. Grundsätzlich sollten Sie USB-Sticks nur dann nutzen, wenn es unumgänglich ist. Melden Sie jeden Verlust eines USB-Sticks (oder auch anderer Datenträger) unverzüglich bei Ihrem Datenschutzbeauftragten.

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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