AUFBAUWISSEN

So steht es um das Auskunftsrecht Ihrer Kolleg*innen über gespeicherte Daten

Arbeitnehmende haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Das kann insbesondere im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses interessant sein.

Michael Tillmann

13.04.2026 · 3 Min Lesezeit

Allerdings hat sich in der Rechtsprechung noch keine einheitliche Linie gebildet, was genau dieser Anspruch beinhaltet.

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