Mitarbeitersuche

So sorgen Sie mit dem Arbeitgeber für eine rundum diskriminierungsfreie Suche

Geht es an die konkrete Stellenausschreibung, sollten Sie sich möglichst umfassend einbringen. Sorgen Sie dafür, dass schwerbehinderte Kandidatinnen und Kandidaten von vornherein diskriminierungs- und barrierefrei am Bewerbungsverfahren teilnehmen können.

Britta Schwalm

19.11.2025 · 6 Min Lesezeit

Das Gesetz enthält keine Vorgaben dazu, wie eine Stellenbesetzung konkret abzulaufen hat. Die konkrete Gestaltung ist zunächst einmal Sache Ihres Arbeitgebers. Weder Sie noch der Betriebsrat haben hier Mitwirkungsrechte. Allerdings prüfen Sie im Rahmen Ihrer Kontrollpflichten auch beim Anforderungsprofil und bei der Form sowie bei der Bekanntmachung der Stellenausschreibung, ob der Arbeitgeber seine Pflichten gegenüber Schwerbehinderten erfüllt.

Diskriminierungsfreies Anforderungsprofil

Auf Grundlage der Arbeitsplatzbeschreibung muss Ihr Arbeitgeber ein möglichst konkretes Anforderungsprofil erstellen. Dieses betriebsinterne Dokument bildet die Grundlage für die spätere Stellenausschreibung. Das Bild des Ideal-Kandidaten für die offene Stelle wird dadurch vorab definiert und festgeschrieben. Während des gesamten Einstellungsverfahrens liefert es Orientierung und bildet die Entscheidungsgrundlage für Personalverantwortliche und Vorgesetzte. Beachten Sie dabei Folgendes:

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