Das Gesetz enthält keine Vorgaben dazu, wie eine Stellenbesetzung konkret abzulaufen hat. Die konkrete Gestaltung ist zunächst einmal Sache Ihres Arbeitgebers. Weder Sie noch der Betriebsrat haben hier Mitwirkungsrechte. Allerdings prüfen Sie im Rahmen Ihrer Kontrollpflichten auch beim Anforderungsprofil und bei der Form sowie bei der Bekanntmachung der Stellenausschreibung, ob der Arbeitgeber seine Pflichten gegenüber Schwerbehinderten erfüllt.
Diskriminierungsfreies Anforderungsprofil
Auf Grundlage der Arbeitsplatzbeschreibung muss Ihr Arbeitgeber ein möglichst konkretes Anforderungsprofil erstellen. Dieses betriebsinterne Dokument bildet die Grundlage für die spätere Stellenausschreibung. Das Bild des Ideal-Kandidaten für die offene Stelle wird dadurch vorab definiert und festgeschrieben. Während des gesamten Einstellungsverfahrens liefert es Orientierung und bildet die Entscheidungsgrundlage für Personalverantwortliche und Vorgesetzte. Beachten Sie dabei Folgendes: