Nicht jeder Arbeitgeber, Betriebs- oder Personalrat freut sich über die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen. Jede Beteiligung „Externer“, so die weitverbreitete Ansicht, beschwört unnötige Diskussionen und Verzögerungen herauf. Deshalb „vergessen“ die für die jeweilige Zusammenkunft Verantwortlichen gern mal eine Einladung an die Vertrauensperson. Passiert Ihnen das auch, sollten Sie klarstellen, dass Sie immer eingeladen werden möchten und darauf einen Anspruch haben. Oft werden in solchen Besprechungen Informationen ausgetauscht, die Sie für Ihre Inklusionsarbeit benötigen.
Ihr Recht auf Teilnahme betrifft insbesondere die folgenden Zusammenkünfte:
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- „Die SchwerBehindertenVertretung“ liefert Ihnen aktuelle Rechts- und Praxistipps für die Vertretung schwerbehinderter Menschen.
- Sie erhalten Impulse, Anregungen und Lösungswege für die Herausforderungen in Ihrem Amt als SBV.
- „Die SchwerBehindertenVertretung“ zeigt Ihnen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als SBV konkret haben und wie Sie diese umsetzen.
