PRAXISWISSEN

So sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Kolleginnen und Kollegen Ihnen anvertrauen

Der richtige Umgang mit einem Mobbing-Fall ist für Sie als Betriebsrat stets eine Herausforderung. Schließlich ist es Ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass sich Ihre betroffenen Kollegen Ihnen anvertrauen. Außerdem sollten Sie ihnen im Anschluss adäquat weiterhelfen. Damit Ihr Arbeitgeber Ihnen hier keine Steine in den Weg legt, können Sie sich auf Ihre Mitbestimmungsrechte stützen.

Friederike Becker-Lerchner

02.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Ihre Aufgabe – der Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit

Nach § 75 Abs. 2 BetrVG gehört der Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit zu Ihren Aufgaben. Dazu gehört auch das Einschreiten bei Mobbing. Dazu sollten Sie zunächst herausfinden, ob es sich überhaupt um Mobbing handelt. Klären Sie zuerst in einem Gespräch mit dem Kollegen, ob Mobbing überhaupt in Betracht kommt. Was für einen Mobbingvorwurf spricht, entnehmen Sie der Checkliste am Ende des Beitrags.

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