Ihre Aufgabe – der Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit
Nach § 75 Abs. 2 BetrVG gehört der Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit zu Ihren Aufgaben. Dazu gehört auch das Einschreiten bei Mobbing. Dazu sollten Sie zunächst herausfinden, ob es sich überhaupt um Mobbing handelt. Klären Sie zuerst in einem Gespräch mit dem Kollegen, ob Mobbing überhaupt in Betracht kommt. Was für einen Mobbingvorwurf spricht, entnehmen Sie der Checkliste am Ende des Beitrags.