PRAXISWISSEN
So sorgen Sie dafür, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen sich Ihnen anvertrauen
Der richtige Umgang mit einem Mobbingfall ist für Sie als Betriebsrat stets eine Herausforderung. Schließlich ist es Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Ihre betroffenen Kollegen sich Ihnen anvertrauen. Außerdem sollten Sie ihnen im Anschluss adäquat weiterhelfen. Damit Ihr Arbeitgeber Ihnen hier keine Steine in den Weg legt, können Sie sich auf Ihre Mitbestimmungsrechte stützen.
Friederike Becker-Lerchner
22.08.2025
·
1 Min Lesezeit
Ihre Aufgabe – der Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit
Nach § 75 Abs. 2 BetrVG gehört der Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit zu Ihren Aufgaben. Dazu gehört auch das Einschreiten bei Mobbing. Dazu sollten Sie zunächst herausfinden, ob es sich überhaupt um Mobbing handelt.
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