PRAXISWISSEN

So sorgen Sie dafür, dass Ihre Kollegen die vorgeschriebenen Pausen einhalten

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt nicht nur die maximal zulässige Arbeitszeit, sondern ebenso die Pausen und Ruhezeiten, die Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen einzuhalten haben. Sie sind unverzichtbar. Das wissen wir alle. Dennoch kommen viele von uns immer wieder in Situationen, in denen wir durcharbeiten. Dem sollten Sie als Betriebsrat bei Ihren Kolleginnen und Kollegen nicht tatenlos zusehen.

Friederike Becker-Lerchner

01.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Definition Pause

Eine Pause ist eine Unterbrechung der Arbeitszeit, die der Erholung dient und auf die jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin nach dem ArbZG Anspruch hat. Es handelt sich zudem um eine im Voraus festgelegte Unterbrechung der Arbeitszeit. Im Rahmen des ArbZG müssen Arbeitgeber deshalb ihr Weisungsrecht ausüben und bestimmen, wer wann Pausen macht.

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