PRAXISWISSEN ZUM URLAUB

So sorgen Sie als Betriebsrat für die perfekte Urlaubsplanung 2025

Spätestens jetzt ist die Ferienplanung Ihrer Kollegen in vollem Gange. Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Ihren und den Wünschen Ihrer Kollegen nachzukommen. Da er allerdings nicht alle Arbeitnehmer zur gleichen Zeit entbehren kann, darf er einen Urlaubsantrag unter bestimmten Voraussetzungen auch ablehnen. Wann das der Fall ist, lesen Sie im Folgenden. Außerdem erfahren Sie, was Sie tun können, damit die Urlaubsplanung in Ihrem Betrieb möglichst reibungslos abläuft.

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Sie reden bei der Urlaubsplanung mit

Sie als Betriebsrat dürfen bei der betrieblichen Urlaubsplanung mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Und zwar unabhängig davon, ob es um Erholungs-, Sonder- oder Bildungsurlaub geht. Ihr Mitbestimmungsrecht erfasst die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und eines Urlaubsplans. Zudem dürfen Sie mitreden, wenn Ihr Arbeitgeber sich mit einem Ihrer Kollegen nicht auf einen Urlaubstermin einigen kann. Das kommt in der Praxis immer wieder vor.

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