Sie reden bei der Urlaubsplanung mit
Sie als Betriebsrat dürfen bei der betrieblichen Urlaubsplanung mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Und zwar unabhängig davon, ob es um Erholungs-, Sonder- oder Bildungsurlaub geht. Ihr Mitbestimmungsrecht erfasst die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und eines Urlaubsplans. Zudem dürfen Sie mitreden, wenn Ihr Arbeitgeber sich mit einem Ihrer Kollegen nicht auf einen Urlaubstermin einigen kann. Das kommt in der Praxis immer wieder vor.
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