Der Fall stammt zwar aus dem Vertragsfußballrecht, er könnte sich jedoch auch in jedem anderen Arbeitsverhältnis so zugetragen haben.
AKTUELLES
So sollte es sein: Erst die Unterschrift, dann die Arbeitsaufnahme
Schon oft sind an sich zulässige Befristungen an einem Formfehler gescheitert. Die Folge davon ist dann in der Regel, dass aus dem befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird. Diesen Fall sollten Sie kennen, damit Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen bei Befristungen umfassend und rechtssicher beraten können (Arbeitsgericht (ArbG) Aachen, 19.11.2024, Az. 8 Ca 3230/23).