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So sollte es sein: Erst die Unterschrift, dann die Arbeitsaufnahme

Schon oft sind an sich zulässige Befristungen an einem Formfehler gescheitert. Die Folge davon ist dann in der Regel, dass aus dem befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird. Diesen Fall sollten Sie kennen, damit Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen bei Befristungen umfassend und rechtssicher beraten können (Arbeitsgericht (ArbG) Aachen, 19.11.2024, Az. 8 Ca 3230/23).

Maria Markatou

24.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall stammt zwar aus dem Vertragsfußballrecht, er könnte sich jedoch auch in jedem anderen Arbeitsverhältnis so zugetragen haben.

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