So reden Sie mit
Als Betriebsrat haben Sie nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht in Sachen Lohn und Gehalt. Sie sind zu beteiligen, wenn es um Fragen der betrieblichen Lohngestaltung geht. Das gilt vor allem bei der Vereinbarung von Entlohnungsgrundsätzen und der Anwendung und Einführung neuer Entlohnungsmethoden.
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