PRAXISWISSEN

So sind Sie bei der Lohn- und Gehaltsgestaltung zu beteiligen

Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich schnell auf. Das gilt häufig auch für die betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung. Denn als Betriebsrat haben Sie ein Wörtchen mitzureden. Dass Sie sich einbringen, sieht jedoch nicht jeder Arbeitgeber gern.

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 1 Min Lesezeit

So reden Sie mit

Als Betriebsrat haben Sie nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht in Sachen Lohn und Gehalt. Sie sind zu beteiligen, wenn es um Fragen der betrieblichen Lohngestaltung geht. Das gilt vor allem bei der Vereinbarung von Entlohnungsgrundsätzen und der Anwendung und Einführung neuer Entlohnungsmethoden.

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