So reden Sie mit
Als Betriebsrat haben Sie nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht in Sachen Lohn und Gehalt. Sie sind zu beteiligen, wenn es um Fragen der betrieblichen Lohngestaltung geht. Das gilt vor allem bei
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