Praxiswissen

So sind Sie als Betriebsrat bei der Lohn- und Gehaltsgestaltung zu beteiligen

Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich schnell auf. Das gilt häufig auch für die betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung. Denn als Betriebsrat haben Sie ein Wörtchen mitzureden. Dass Sie sich einbringen, sieht jedoch nicht jeder Arbeitgeber gern.

Friederike Becker-Lerchner

08.10.2024 · 3 Min Lesezeit

So reden Sie mit

Als Betriebsrat haben Sie nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht in Sachen Lohn und Gehalt. Sie sind zu beteiligen, wenn es um Fragen der betrieblichen Lohngestaltung geht. Das gilt vor allem bei

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
  • unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber