Auf der anderen Seite ist aber auch nicht jegliche Überwachung verboten. Der Datenschutz in Gestalt von Gesetzgebung und Rechtsprechung sieht durchaus beide Seiten der Medaille und versucht, einen vernünftigen Ausgleich vorzunehmen und eine gerechte Bewertung der einzelnen Fälle zu erreichen.
AUFBAUWISSEN
So setzt der Datenschutz der Überwachung Grenzen
Wer hat nicht gerne alles unter Kontrolle? Da sind Dienstgebende sicherlich grundsätzlich nicht anders gestrickt als jede*r von uns. Aber anders als im privaten Bereich gilt in einem Dienstverhältnis der Datenschutz. Dieser setzt dem Kontrollbestreben Ihres*Ihrer Dienstgebenden Grenzen.