PRAXISWISSEN

So setzen Sie sich sinnvoll im Sinne Ihrer Kolleginnen und Kollegen ein

Noch immer leisten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden. Nach neuesten Erkenntnissen arbeiten Beschäftigte auch immer wieder über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus. Das kommt gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten häufiger vor, wenn Arbeitgeber als Einsparmaßnahme viel Personal abbauen. Gesund ist das zumindest auf längere Sicht nicht. Leisten auch Ihre Kolleginnen und Kollegen immer wieder Überstunden? Dann nehmen Sie Einfluss. Wie? Das lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

01.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Bei Überstunden bestimmen Sie als Betriebsrat mit

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) können Sie verlangen, bei der Entscheidung über die vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit, also über die Anordnung von Überstunden, beteiligt zu werden.

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