PRAXISWISSEN

So setzen Sie Ihrem Arbeitgeber Grenzen

Als Betriebsrat reagieren Sie auf das Thema Verhaltens- und Leistungskontrolle besonders sensibel. Denn Kontrollen sind nur in Grenzen erlaubt. Handlungsspielraum hat Ihr Arbeitgeber vor allem, wenn er den Verdacht hat, ein Kollege könnte sich rechtswidrig verhalten haben. Allerdings steht ihm unabhängig davon in einigen Bereichen die Durchführung von Stichproben zu. Die Persönlichkeitsrechte von Ihnen und Ihren Kollegen hat Ihr Arbeitgeber immer zu wahren.

Friederike Becker-Lerchner

18.07.2025 · 3 Min Lesezeit

Technik gehört heutzutage dazu

Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, ist es wichtig, dass die Unternehmen heute über einen möglichst hohen technischen Standard verfügen. Große Relevanz hat das speziell in der Personaldatenverwaltung. Die ist allerdings aus Sicht Ihrer Kollegen besonders kritisch. Denn bei der Verarbeitung von Personaldaten ist stets das Persönlichkeitsrecht Ihrer Kollegen sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten. Ihr Arbeitgeber wird wahrscheinlich vorbringen, dass die Personaldatenverarbeitung in wirtschaftlich sinnvoller Weise im Rahmen der technischen Möglichkeiten durchgeführt werden muss.

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