Top-Thema

So setzen Sie eine Inklusionsvereinbarung effektiv um

Für eine gut organisierte und nachhaltige Eingliederung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz braucht es eine verbindliche Inklusionsvereinbarung. Sie enthält unter anderem Regelungen zur Einstellung von Menschen mit Behinderung, zur Arbeitsplatzgestaltung und zur Förderung präventiver Maßnahmen.

Arno Schrader

01.11.2024 · 6 Min Lesezeit

Eine Inklusionsvereinbarung ist an keine definierten Vorschriften gebunden. Geregelt ist sie in § 166 SGB IX. Es handelt sich um eine Zielvereinbarung, die die Inklusion und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben unterstützt.

Sie als SBV treffen in Zusammenarbeit mit dem Betriebs- oder Personalrat sowie mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers und dem Arbeitgeber selbst die verbindliche Inklusionsvereinbarung. Gibt es keine Schwerbehindertenvertretung, kann das der Betriebs- oder Personalrat selbst machen. Das Integrationsamt kann dazu eingeladen werden.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • „Die SchwerBehindertenVertretung“ liefert Ihnen aktuelle Rechts- und Praxistipps für die Vertretung schwerbehinderter Menschen.
  • Sie erhalten Impulse, Anregungen und Lösungswege für die Herausforderungen in Ihrem Amt als SBV.
  • „Die SchwerBehindertenVertretung“ zeigt Ihnen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als SBV konkret haben und wie Sie diese umsetzen.