PRAXISWISSEN

So setzen Sie den wichtigen Anspruch rechtssicher durch

Um Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen rechtssicher vor Nachteilen im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich zu schützen, regelt § 113 BetrVG einen Nachteilsausgleich. Er bietet nicht nur eine Sanktionsmöglichkeit gegen Rechtsverstöße Ihres Arbeitgebers, sondern vielmehr auch eine sehr effektive Möglichkeit, bei Verstößen Ihres Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus einem Interessenausgleich eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Das Gesetz nennt 3 Gründe für Entschädigungsansprüche.

Friederike Becker-Lerchner

26.06.2026 · 2 Min Lesezeit

1. Grund: Abweichung vom Interessenausgleich

Der Nachteilsausgleich kann bei Entlassungen eine Rolle spielen. Und zwar dann, wenn Arbeitgeber von einem Interessenausgleich über eine geplante Betriebsänderung abweichen, ohne dafür einen sachlichen Grund vorweisen zu können.

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