Beim Gesundheitsschutz bestimmen Sie mit
Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geht, § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ihre Hauptaufgabe liegt aber darin, sich für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen über die Förderung des Gesundheitsschutzes einzusetzen (§ 89 BetrVG).
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