PRAXISWISSEN

So schützen Sie die Gesundheit Ihrer Kollegen

Wer sich wohlfühlt, arbeitet effektiver. Als Betriebsrat sind Sie deshalb beim Arbeits- und Gesundheitsschutz besonders gefragt. Ihre Aufgabe ist es, sich dafür einzusetzen, dass die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt und Ihren Kolleginnen und Kollegen trotzdem arbeitnehmerfreundliche Arbeitsbedingungen geboten werden. Gibt es in Ihrem Betrieb noch kein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), sollten Sie zudem grundsätzlich überlegen, ob Sie mit Ihrem Arbeitgeber eines vereinbaren. Denn die Erfahrung zeigt, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten durch ein aktives BGM verringert werden können. Wie Sie sich in Sachen Gesundheitsschutz am besten einbringen können, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Beim Gesundheitsschutz bestimmen Sie mit

Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geht, § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ihre Hauptaufgabe liegt aber darin, sich für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen über die Förderung des Gesundheitsschutzes einzusetzen (§ 89 BetrVG).

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