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So regeln Sie Personalfragebögen

Ein Einfallstor für Verstöße gegen den Datenschutz sind auch immer die Personalfragebögen. Als Personalrat bestimmen Sie bei der Einführung der Personalfragebögen nach § 75 Abs. 3 Nr. 8 Bundespersonalvertretungsgesetz mit. Nutzen Sie dieses Mitbestimmungsrecht und vereinbaren Sie mit Ihrer Dienststellenleitung eine Dienstvereinbarung zur Einführung von Personalfragebögen, in der Sie genau festlegen, was abgefragt werden darf und was nicht.

Maria Markatou

15.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Dienstvereinbarung zur Einführung eines Personalfragebogens

Zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat wird die folgende Dienstvereinbarung zur Einführung eines Personalfragebogens abgeschlossen:

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