PRAXISWISSEN
So reden Sie mit, wenn Ihr Arbeitgeber Veränderungen plant
Als Betriebsrat können Sie in wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht auf echte Mitbestimmungsrechte zurückgreifen. Auch dem Wirtschaftsausschuss stehen im Wesentlichen nur Informations- und Beratungsrechte zu. Ihre Gelegenheit, als Betriebsrat Einfluss zu nehmen, kommt allerdings, wenn in Ihrem Betrieb in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind und Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Betriebsänderungen beabsichtigt, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft haben können. In diesem Fall sind Sie rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Zudem ist die geplante Betriebsänderung mit Ihnen zu beraten.
Friederike Becker-Lerchner
15.09.2026
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2 Min Lesezeit
Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen
Das funktioniert am besten, wenn Sie von Ihrem Mitbestimmungsrecht bei Betriebsänderungen nach § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Gebrauch machen. Bevor Sie Näheres dazu lesen, kläre ich aber zunächst, wann eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung gegeben ist.
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