Anspruch auf Bezahlung nur bei Anordnung
Überstunden müssen angeordnet werden, damit ein Anspruch auf Bezahlung entsteht. Allerdings fehlen in vielen Betrieben genaue Regelungen dazu, wer Überstunden anordnen darf und wie diese zu vergüten sind. Das führt spätestens in dem Moment, in dem ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin einen finanziellen Ausgleich für etwaige Überstunden fordert, zu einer Auseinandersetzung.