PRAXISWISSEN

So reden Sie bei Überstunden mit

Mehr Stress, mehr Arbeitsverdichtung … und mehr Überstunden. In vielen Betrieben leisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder Überstunden. Einige davon werden nicht einmal bezahlt. Das darf eigentlich nicht sein. Dennoch passiert es in der Praxis. Werden Sie als Betriebsrat präventiv tätig. Schaffen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin klare Regelungen.

Friederike Becker-Lerchner

01.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Anspruch auf Bezahlung nur bei Anordnung

Überstunden müssen angeordnet werden, damit ein Anspruch auf Bezahlung entsteht. Allerdings fehlen in vielen Betrieben genaue Regelungen dazu, wer Überstunden anordnen darf und wie diese zu vergüten sind. Das führt spätestens in dem Moment, in dem ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin einen finanziellen Ausgleich für etwaige Überstunden fordert, zu einer Auseinandersetzung.

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