HÄTTEN SIE‘S GEWUSST?
So reden Sie bei der Hinweisgeberstelle mit
Wie Sie sehen konnten, geht es in vielen Vorschriften darum, Daten vor bestimmten Zugriffen zu schützen. Manchmal kann es aber auch wünschenswert sein, dass bestimmte Daten zur Aufdeckung von Straftaten nicht unbekannt bleiben. Das betrifft explizit die Beziehung zwischen Arbeitgebenden und Mitarbeitenden. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) versucht, die Aufdeckung von Straftaten zu fördern und gleichzeitig auch Arbeitgeberinteressen angemessen zu berücksichtigen.
Michael Tillmann
13.04.2026
·
1 Min Lesezeit
So schützt der Gesetzgeber die Hinweisgeber
Das HinSchG aus dem Jahr 2023 gilt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Ziel des Gesetzes ist, sogenannten Whistleblowern Schutz zu bieten. Dieser englische Begriff bezeichnet Personen, die jemanden „verpfeifen“ – ohne dass damit der negative Beigeschmack verbunden wäre, den das deutsche Wort hat. Vielmehr ist dieser Begriff im Rahmen des neuen Gesetzes grundsätzlich positiv besetzt. Der Schutz der Whistleblower soll zur Aufdeckung von Missständen und Straftaten in Unternehmen beitragen.
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