Kollektive Arbeitsrecht

So reden Sie als MAV bei der Teilzeit mit

Reden wir nicht drumherum: Es gibt Bereiche, in denen Sie als MAV deutlich stärker mit Rechten ausgestattet sind als bei der Teilzeit. Dennoch können Sie auch in diesem Bereich Ihren Einfluss geltend machen.

Michael Tillmann

01.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Das ist der rechtliche Hebel für Ihre Beteiligung

Als MAV haben Sie gemäß § 7 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein Informationsrecht. Nach dieser Vorschrift muss Ihr*e Dienstgeber*in Sie als Arbeitnehmervertretung über Teilzeit in Ihrer Einrichtung informieren.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
  • praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
  • praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe