Die Beteiligungsrechte betreffen vor allem die Bereiche „Kündigung“ und „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“.
KOLLEKTIVES RECHT
So reden Sie als MAV bei der leidensgerechten Beschäftigung mit
Im Hinblick auf die leidensgerechte Beschäftigung eines*einer Mitarbeitenden kommen diverse Beteiligungsrechte für Sie als MAV in Betracht.