Mitbestimmung

So reden Sie als MAV bei der Änderung von Arbeitsbedingungen mit

Je nachdem, welche Arbeitsbedingungen geändert werden sollen, kommen für Sie als MAV verschiedene Mitbestimmungsrechte in Betracht. Bei einigen Vorhaben Ihres Dienstgebers zur Änderung von Arbeitsbedingungen können Sie sich dem*der Dienstgebenden entgegenstellen. Teilweise können Sie sogar als MAV selbst Änderungen mitgestalten. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass Sie als MAV bei manchen Vorhaben des*der Dienstgebenden nicht viel ausrichten können.

Michael Tillmann

01.09.2024 · 6 Min Lesezeit

Dieses Mitbestimmungsrecht haben Sie als MAV bei Änderungskündigungen

Gemäß § 30 Abs. 1 MAVO hat der*die Dienstgebende Ihnen als MAV im katholischen Bereich vor jeder ordentlichen Kündigung die Absicht der Kündigung schriftlich mitzuteilen. Wenn das Dienstverhältnis mindestens 6 Monate besteht, sind auch die Gründe für die Kündigung mitzuteilen.

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