KOLLEKTIVES RECHT

So reden Sie als MAV bei Befristungen mit

Bei einer Befristung sind die Beteiligungsrechte nicht in allen kirchlichen Bereichen gleich. Umso wichtiger ist es für Sie als MAV, genau im Einzelfall zu schauen, welche Möglichkeiten Sie konkret haben.

Michael Tillmann

14.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Sowohl im evangelischen als auch im katholischen Bereich muss der*die Dienstgebende Ihnen als MAV die Möglichkeit geben, sich zu der beabsichtigten Einstellung zu äußern, und dabei zwingend ein bestimmtes Verfahren einhalten.

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