Die Beteiligungsrechte betreffen vor allem den Bereich der Kündigung und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
KOLLEKTIVE RECHTE
So reden Sie als MAV bei Arbeitsunfähigkeit mit
Bei der Arbeitsunfähigkeit eines*einer Mitarbeitenden kommen diverse Beteiligungsrechte für Sie als MAV in Betracht.