Auf dieser Rechtsgrundlage beruht der Datenschutz
Rechtsgrundlage für den Datenschutz ist zum einen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die als europarechtliche Verordnung unmittelbar gilt, also nicht durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Verarbeitung von Daten auch von Beschäftigten die Vorgaben der DSGVO zu beachten. Die DSGVO wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt. Für Ihre Arbeit als Betriebsrat und für die Beschäftigten besonders relevant ist § 26 BDSG.