PRAXISWISSEN

So reden Sie als Betriebsrat mit

Personenbezogene Daten gewinnen in jedem Zusammenhang zunehmend an Wert. So spielt der Schutz personenbezogener Daten auch in der öffentlichen Wahrnehmung eine immer größere Rolle. Das gilt sicherlich auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen. Denn am Arbeitsplatz geht es nicht ohne Daten.

Friederike Becker-Lerchner

02.02.2026 · 3 Min Lesezeit

Auf dieser Rechtsgrundlage beruht der Datenschutz

Rechtsgrundlage für den Datenschutz ist zum einen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die als europarechtliche Verordnung unmittelbar gilt, also nicht durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Verarbeitung von Daten auch von Beschäftigten die Vorgaben der DSGVO zu beachten. Die DSGVO wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt. Für Ihre Arbeit als Betriebsrat und für die Beschäftigten besonders relevant ist § 26 BDSG.

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