PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

So reden Sie als Betriebsrat mit

Viele Arbeitgeber versuchen zurzeit – die Notwendigkeit im Einzelfall sei an dieser Stelle dahingestellt –, die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter anzupassen. Begründet werden solche Schritte aktuell meist mit der politischen Lage, die sich wirtschaftlich beim Arbeitgeber niederschlage. Damit Sie im Zweifel gut gewappnet sind und Ihre Kolleginnen und Kollegen richtig unterstützen können, lesen Sie das Wichtigste dazu im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

03.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Einseitige Änderungen sind nur im Rahmen des Direktionsrechts möglich

Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber aufgrund von Ertragseinbrüchen bestimmte Vergünstigungen und Sonderleistungen nicht mehr gewähren will. Oder dass er eine Aufgabe reorganisieren will, um für etwaige Auftragseinbrüche besser gewappnet zu sein. Ob und wie Ihr Arbeitgeber solche Änderungen durchführen kann, hängt davon ab, was er ändern will, wie die jeweiligen Angelegenheiten bisher gehandhabt wurden und welche Vereinbarungen es dazu gibt.

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