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So prüfen Sie, ob ein wirksamer Betriebsratsbeschluss vorliegt

Als Betriebsrat wirken Sie im Interesse Ihrer Kolleginnen und Kollegen an vielen Entscheidungen innerhalb Ihres Betriebs mit. Grundlage dafür ist in aller Regel, dass innerhalb Ihres Betriebsratsgremiums ein Beschluss gefasst wird, etwa dazu, die Zustimmung zu einer beabsichtigten Neueinstellung eines Arbeitnehmers zu verweigern (§ 99 Abs. 2 BetrVG). Ist der Arbeitgeber mit Ihrer Auffassung nicht einverstanden, bezweifelt er gern schon einmal die ordnungsgemäße – und nur dann wirksame – Beschlussfassung des Betriebsrats. Lesen Sie, wie Sie sich davor schützen können.

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2024 · 4 Min Lesezeit

Nahezu alle Entscheidungen im Betriebsrat erfolgen durch Beschluss des Gremiums. Diese werden grundsätzlich während einer Betriebsratssitzung gefasst. Wichtig dabei ist, dass Sie sehr sorgfältig darauf achten, dass ein solcher Beschluss auch wirksam ist. Sonst geben Sie der Unternehmensleitung nur eine gute Vorlage dazu, Ihre Arbeit auszuhebeln.

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