1. Schritt: Urlaubsanspruch im neuen Job
Wer neu eingestellt wird, muss als Arbeitnehmer*in zunächst einmal 6 Monate warten, bis er*sie Anspruch auf Urlaub hat. Er*Sie kann also nicht beispielsweise im Januar eine neue Stelle antreten und an Karneval oder an Ostern gleich in Urlaub fahren.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
- praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
- praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe
