Praxiswissen

So prüfen Sie die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Trifft Ihr Arbeitgeber regelmäßig Vereinbarungen über Sonderzahlungen, sollten Sie als Betriebsrat Ihr Augenmerk auf 2 Punkte richten: zum einen die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und zum anderen eine eventuell vorliegende Sittenwidrigkeit.

Friederike Becker-Lerchner

08.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Bei Sonderzahlungen muss Ihr Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen

Es ist grundsätzlich Sache Ihres Arbeitgebers, auszuwählen, wem er eine Sonderzahlung gewährt. Er muss für seine Auswahl jedoch immer den Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen.

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