MEIN TIPP
Legen Sie den Termin auf die Arbeitszeit
Richten Sie die Sprechstunden während der Arbeitszeit ein. Im Gegensatz zur offenen Ansprechbarkeit (die Sie mindestens für dringende Fälle aufrechterhalten sollten) können Sie im Rahmen von Sprechstunden die Gespräche mit den Mitarbeitern gebündelt, ohne Ablenkungen und in Ruhe führen. Geben Sie die Zeiten über alle Kommunikationskanäle bekannt, die in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen.
Das Recht des Betriebsrats, Sprechstunden für die Beschäftigten Ihres Unternehmens einzurichten, ist gesetzlich in § 39 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz verankert. Diese Vorschrift stellt klar: Betriebsräte dürfen über die Notwendigkeit entscheiden, Sprechstunden einzurichten. Dieses Recht ist für die SBV nicht ausdrücklich geregelt. § 179 Abs. 9 SGB IX erwähnt aber, dass der Arbeitgeber die sächlichen Mittel für Sprechstunden der SBV zur Verfügung stellen muss. Daraus folgt, dass Sie Sprechstunden wie der Betriebsrat abhalten können. Das bedeutet umgekehrt aber auch, dass weder der Arbeitgeber noch die Mitarbeiter Sie dazu zwingen können, eine Sprechstunde ins Leben zu rufen.