In der Praxis zeigt sich immer wieder: Gute Beteiligungsarbeit zahlt sich vor Gericht aus. Fehler des Arbeitgebers entstehen häufig in der Phase vor dem Verfahren – bei fehlenden Präventionsgesprächen, nicht dokumentierten Bemühungen um leidensgerechte Arbeit oder einer unzureichenden Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Genau hier haben Sie ein starkes Werkzeug: Sie können aufklären, auf Verfahren hinwirken, Alternativen einfordern und dokumentieren, wann Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen.
All dies füllt die Akte und erleichtert es dem Gericht später erheblich, die tatsächlichen Abläufe zu beurteilen.