PRAXISWISSEN
So nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte
Fragen der Arbeitszeit sind sowohl für die Bezahlung von Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen als auch in Bezug auf Belastung und Gesundheit relevant. Die Auslastung – und damit gerade auch die Arbeitsbelastung – ist in verschiedenen Branchen sehr unterschiedlich. Einen gesunden Weg für alle zu finden und die Arbeit zukunftsgerecht zu gestalten, ist deshalb ein großes Thema. Denn eine gewisse Flexibilität ist in Zeiten schwankender Märkte und immer härteren Wettbewerbs für Ihren Arbeitgeber ein wichtiges Gut. Auch viele Kolleginnen und Kollegen bevorzugen ein hohes Maß an Flexibilität. Als Betriebsrat haben Sie bei der Arbeitszeit umfangreiche Mitbestimmungsrechte. Lesen Sie, wie diese aussehen.
Friederike Becker-Lerchner
06.02.2026
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1 Min Lesezeit
Bei der zeitlichen Lage bestimmen Sie mit
Ihr Mitbestimmungsrecht zur zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist in § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG geregelt. Darunter fällt die Bestimmung bzw. Entscheidung über
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