SCHWERPUNKTTHEMA

So nehmen Sie Einfluss auf die gerechte Bezahlung aller Geschlechter

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So heißt es in Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG). Das ist allerdings in der arbeitsrechtlichen Praxis noch nicht überall angekommen. Vor allem wird es nicht flächendeckend umgesetzt. Noch besteht ein Verdienstabstand zwischen den Gehältern vergleichbarer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – im Jahr 2024 in Höhe von 16 % laut Statistischem Bundesamt. Unter anderem, um dies zu reduzieren, gilt bereits seit Längerem das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG).

Friederike Becker-Lerchner

14.11.2025 · 5 Min Lesezeit

Ziel des EntgTranspG

Das EntgTranspG soll die Lohndiskriminierung verhindern, indem es die Gehaltstransparenz fördert. Nach dem Gesetz erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für gleiche und gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht das gleiche Entgelt.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!