Praxiswissen
So nehmen Sie Einfluss auf befristete Arbeitsverhältnisse
Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag erforderlich ist, endet ein befristeter Arbeitsvertrag grundsätzlich mit Ablauf der Frist. Das heißt auch, dass nach Ende des Arbeitsverhältnisses kein Kündigungsschutz besteht. Befristete Arbeitsverträge sind aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Sie sind jedoch fast immer nachteilhafter für die Beschäftigten als ein unbefristeter Vertrag. Ihre Aufgabe als Betriebsrat ist es, sich dafür einzusetzen, dass sie nur da vereinbart werden, wo sie wirklich sinnvoll sind.
Friederike Becker-Lerchner
22.11.2024
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2 Min Lesezeit
Sie sind zu unterrichten
Ihr Arbeitgeber muss Sie umfassend über die Personalplanung informieren (§ 92 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Dazu gehört grundsätzlich auch, dass er Sie über die Art der Beschäftigung unterrichtet.
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