Antragstellung

So nehmen Sie die bürokratischen Hürden bei der Antragstellung

Bei der Beantragung von Fördermitteln für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist es wie bei den privaten Anträgen auch: Man muss durch ein bisschen Bürokratie. Vermutlich unterstützen Sie und die SBV Ihren Dienstherrn oder Ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Antragstellung oder übernehmen diese gleich ganz. Lesen Sie in diesem Beitrag, worauf dabei zu achten ist.

Maria Markatou

15.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Rehabilitationsträger vor Integrationsämtern


Die meisten Leistungen der Integrationsämter sind Ermessensleistungen.
Das bedeutet: Ihr Dienstherr und Ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen bzw. Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Sie stellen vielmehr einen Antrag über das Integrationsamt, das unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls entscheiden muss.

WICHTIG
Abgabefinanzierte Leistungen
Die Leistungen der Integrationsämter werden durch die Ausgleichsabgabe finanziert, die Dienststellen zahlen müssen, wenn sie zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Der Leistungsbereich der Integrationsämter wird also nicht aus den allgemeinen öffentlichen Haushalten finanziert.
Leistungen der Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherung, Krankenkassen) haben Vorrang vor Leistungen des Integrationsamts, die durch die Ausgleichsabgabe finanziert werden. Denken Sie hier immer daran! Auf Reha-Leistungen haben Versicherte einen Rechtsanspruch. Diese Leistungen der Rehabilitationsträger dürfen durch das Integrationsamt nicht aufgestockt werden.

WICHTIG
Netzwerken lohnt sich
Viele schwerbehinderte Menschen sind im VdK, der Lebenshilfe oder ähnlichen Organisationen Mitglied. Auch diese beraten in Sachen Fördermittel. Und auch der Integrationsfachdienst kann Ihnen helfen. Es schadet nicht, die Ansprechpartner hier zu kontaktieren und kennenzulernen. Je breiter aufgestellt Sie sind, umso besser!

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