PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

So können Sie und Ihre Kollegen Ihren Urlaub beantragen

Fragen und Probleme rund um das Thema Urlaub sind ein Dauerbrenner zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen darüber, wer wann in den wohlverdienten Urlaub gehen darf. Denn wenn es um die Urlaubsplanung geht, denken viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst einmal an sich. Darüber hinaus gehören auch Streitigkeiten, wem wie viel Urlaub zusteht und bis wann dieser genommen werden muss, zum Betriebsalltag.

Friederike Becker-Lerchner

13.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Ihr Arbeitgeber gewährt den Urlaub

Für die Genehmigung des Urlaubs ist Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin zuständig. Allerdings hat Ihr Arbeitgeber grundsätzlich Ihre sowie die Urlaubswünsche Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu berücksichtigen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)).

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