SCHWERPUNKTTHEMA

So können Sie sich gegen Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin durchsetzen

Arbeitgeber und Betriebsräte sind in vielen Angelegenheiten unterschiedlicher Meinung. Das liegt in der Natur der Sache. Oft lässt sich durch Gespräche und Verhandlungen ein Kompromiss finden. Allerdings ist das längst nicht immer der Fall. Haben sich die Fronten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin in einer Verhandlung verhärtet, können Sie in allen Angelegenheiten, die Ihrer Mitbestimmung unterliegen, die Einigungsstelle anrufen, um doch noch zu einer sinnvollen Lösung zu kommen (§ 76 BetrVG). Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin aber z. B. darüber streiten, ob überhaupt ein Mitbestimmungsrecht besteht, bleibt Ihnen nur der Weg zum Arbeitsgericht. Wann es sinnvoll sein kann, ein Gericht einzuschalten, und wie Sie einen Anspruch vor Gericht im Zweifel durchsetzen, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

13.02.2026 · 5 Min Lesezeit

Einigungsstellenverfahren nicht möglich: Hier bleibt nur der Weg zum Gericht

Wann immer Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin darüber streiten,

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