KOLLEKTIVRECHT

So können Sie als MAV Ihren Kolleg*innen bei Mobbing helfen und gegensteuern

Gerade bei einem sensiblen Thema wie Mobbing wird es Kolleg*innen oft leichter fallen, zunächst mit Ihnen als MAV Kontakt aufzunehmen als mit dem*der Dienstgebenden. Sie als MAV können daher gerade in diesem Bereich ein wichtiges Bindeglied sein.

Michael Tillmann

18.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Auch wenn die meisten Kolleg*innen bei einem Gespräch mit der Beschäftigtenvertretung regelmäßig weniger Schwellenangst haben werden, ist und bleibt rechtlich gesehen natürlich der*die Dienstgebende in erster Linie verpflichtet, gegen Mobbing aktiv zu werden.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!