Auch wenn die meisten Kolleg*innen bei einem Gespräch mit der Beschäftigtenvertretung regelmäßig weniger Schwellenangst haben werden, ist und bleibt rechtlich gesehen natürlich der*die Dienstgebende in erster Linie verpflichtet, gegen Mobbing aktiv zu werden.
KOLLEKTIVRECHT
So können Sie als MAV Ihren Kolleg*innen bei Mobbing helfen und gegensteuern
Gerade bei einem sensiblen Thema wie Mobbing wird es Kolleg*innen oft leichter fallen, zunächst mit Ihnen als MAV Kontakt aufzunehmen als mit dem*der Dienstgebenden. Sie als MAV können daher gerade in diesem Bereich ein wichtiges Bindeglied sein.