Auch wenn im staatlichen Arbeitsgerichtsprozess die Gerichtskosten eher gering sind oder unter Umständen sogar ganz entfallen und in der 1. Instanz die gegnerischen Anwaltskosten auch bei einem Unterliegen im Prozess nicht zu zahlen sind, bleiben doch immer noch die eigenen Anwaltskosten zu zahlen. Das gilt jedenfalls, wenn ein*e Kolleg*in seinen*ihren Prozess nicht ohne Anwält*in auf eigene Faust führen will.
AUFBAUWISSEN
So klappt es mit der Finanzierung eines Prozesses
Die notwendigen Kosten der MAV trägt der*die Dienstgebende – auch die Prozesskosten. Aber was ist mit den Prozesskosten eines*einer Kolleg*in im Individualprozess?
