Ihr Dienstherr hat es dabei auch bequem, denn die auf Seite 7 genannten Leistungen können mittlerweile bei der zuständigen Stelle weitgehend online beantragt werden. Erfragen Sie zunächst die Vorgaben.
MEIN TIPP
Erst beantragen, dann investieren
Wichtig ist bei den Förder- oder Unterstützungsleistungen auch, dass dem Antrag stattgegeben wird, bevor Ihr Dienstherr Investitionen tätigt. Sonst bleibt er am Ende noch auf den Kosten sitzen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
- Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
- Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
- Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
- Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen
