Schwerpunktthema

So haben Sie alle Urlaubsarten im Blick

Ihr persönlicher Urlaubsanspruch kann sich aus unterschiedlichen Quellen zusammensetzen. Das Bundesurlaubsgesetz bildet dabei die Basis – nicht mehr und nicht weniger. Urlaubsanspruch kann sich aber auch noch aus anderen Regelungen ergeben. Im Dienstvertrag kann ein umfangreicherer Urlaubsanspruch vereinbart werden.

Michael Tillmann

24.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Dies geschieht allerdings im kirchlichen Bereich mit seinen weitgehend standardisierten Regelungen weniger. Aber auch aus speziellen kirchenrechtlichen Regelungen können sich z. B. weitere Urlaubsansprüche ergeben, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen:

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