Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit Januar 2003 im Außendienst als Verkaufsleiter tätig. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis und daraufhin machte der Arbeitnehmer für die vergangenen vier Jahre 1.582 Überstunden geltend. Bei einem angenommenen Stundenlohn von 24,23 Euro brutto seien noch ca. 38.500 Euro zu bezahlen.
Die erbrachte Arbeitszeit sei durch abzugebende Wochenrapporte dokumentiert und erfasst worden. Diese Rapporte habe er immer an seinen Vorgesetzten übermittelt. Schließlich klagte der Arbeitnehmer.
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